Täter-Opfer-Ausgleich Diese Maßnahme findet vor allem bei Jugendgerichtsverfahren und im Jugendstrafvollzug Anwendung. 1.-->Der Täter muss sich mit seiner Tat auseinandersetzten, indem er/ sie einen Brief an seinen Opfer schreibt, worin er sich zu seinen Motiven äußert, und nimmt das Leid was er seinem Opfer angetan hat in den Blick. Der Täter ist gezwungen, sich die Folgen seiner Tat aus der Perspektive des Opfers vor Augen zu führen. Das Ziel darin ist es, dass der Täter die Einsicht in das eigene Fehlverhalten und die Entwicklung zukünftiger Verhaltensänderungen zeigt. 2.-->Der heiße Stuhl: Da wird der Täter verbal und mit Berührungen provoziert. Der Täter darf dabei nicht aggressiv werden und muss das aushalten, was mit ihm gemacht wird. Das Ziel ist dabei die Selbstkotrolle. Die Voraussetzung ist, dass der Täter vorher unkontrolliert Gewalt aufzeigt. 3.--> Schulische und berufliche Qualifizierung: In den Jugendstrafanstalten gibt es sowohl Bildungs- als auch Ausbildungsangebote, sodass Schulabschlüsse erworben, , und Lehren absolviert werden können. Das Ziel ist, dass sich die Gewalttäter eine Zukunftsperspektive eröffnen können, und die Weiterbildung jenseits ihrer Gewalt.
Von Nadja
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