Chancengleichheit
Von: Markus Harhausen
Durch PISA wurde öffentliches Interesse bezüglich Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem geweckt. Leider legen die deutschen Volksparteien den Begriff der Chancengleichheit oft unterschiedlich aus.
Die Chancengleichheit wird in drei Unterkategorien eingeteilt: 1. Angebotsgleichheit 2. Startchancengleichheit 3. Zielchancengleichheit
1. Die Angebotsgleichheit
Es bestehe ein gleiches Angebot für alle, unabhängig von Rasse, Religion, Geschlecht, Wohnort, sozialem Status und Formen von Behinderung.
Die Angebotsgleichheit ist in Deutschland weitestgehend gewährleistet. Es ist jedoch einzuwenden, dass die meisten Schulen nicht behindertengerecht eingerichtet sind.
2. Die Startchancengleichheit
Mit Eintritt in die Grundschule haben Schüler gleiche Startchancen.
Dass diese Aussage nur teilweise der Wahrheit entspricht, liegt an den unterschiedlichen vorschulischen Förderungen, die Kinder erfahren. Unterschiede entstehen hierbei in den Kindergärten, aber insbesondere in der Familie.
Kinder aus sozial niedrigeren Schichten sind meistens entscheidend benachteiligt.
Verantwortlich hierfür ist der Mittelschichtcharakter der Schule. Durch die Mittelstandszugehörigkeit der Lehrer haben diese bestimmte Erwartungen an die Schüler. Diese Erwartungen betreffen Sprache, Motivation, auch Verhalten und mit Einschränkungen Äußeres. Unterschiede bei der Startchancengleichheit entstehen hauptsächlich durch Sprachdefizite in den Familien. Besonders Kinder mit Migrationshintergrund sind benachteiligt. Sie können sich meist nur unzureichend ausdrücken, so dass Wissen und Verständnis nur unzureichend nachgewiesen und somit kaum bewertet werden können. Die Bewertung dieser Kinder fällt oft relativ schlecht aus (Halo-Effekt). Hinzu kommt der Pygmalion-Effekt, durch den sich die Kinder an die relativ niedrige Erwartung des Lehrers anpassen und dadurch insgesamt schlechtere Chancen in ihrer Schullaufbahn haben.
Verbesserung der Startchancengleichheit: 1) Förderung durch kompensatorische Programme, die schichtspezifische Unterschiede ausgleichen 2) Familienbetreuung/ -förderung 3) mehr Durchlässigkeit an Schulen, keine frühe Selektion(Gesamtschule), binnendifferenzierter Unterricht (durch z.B. unterschiedliche Paper) 4) frühere Einschulung -> Vorschule
3.Zielchancengleichheit
Alle Schüler werden so gefördert, dass sie das gleiche Ziel erreichen können. Sie ist nicht gegeben, denn die Wirtschaft will unterschiedliche Abschlussniveaus.
Chancengleichheit ist ungleich Chancengerechtigkeit
Chancengleichheit Sinn ist eine kompensatorische Förderung (wie in Gesamtschulen).
Chancengerechtigkeit Es wird je nach Begabung individuell gefördert (in HS, RS, GY).
|
|