Nürnberger Gesetze
Am 15. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze, das Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz, verkündet.
Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließungen oder sexuellen Kontakt zwischen Juden und Ariern, nur „Vierteljuden“ und „Deutschblütige“ durften heiraten. Bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes drohte dem Mann Gefängnis oder Zuchthaus. Das Blutschutzgesetz diente der Reinheit des deutschen Blutes, da dies die Voraussetzung für den deutschen Fortbestand war. Somit gab es auch ein Eheverbot mit Negern, Zigeunern und ihren Bastarden.
Das Reichsbürgergesetz beinhaltete ein dreistufiges Rechtsystem (Reichsbürger, Staatsangehöriger und Ausländer). Alle Arier hatten den Status „Reichsbürger“ und somit alle politischen Rechte. Juden dagegen durften lediglich die Staatsbürgerschaft behalten und ihnen wurden alle politischen Rechte aberkannt. Dies führte dazu, dass die staatsbürgerliche Gleichheit beendet war.
Henrike
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