Während der NS-Zeit begann das Regime umgehend jüdische Schüler aus der staatlichen Schule auszuschließen. Durch das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen durfte der Anteil an jüdischen Schulen nur noch 5% betragen. Die Neuaufnahmen jüdischer Schüler wurden auf 1,5% beschränkt. Auch die Sonderschüler waren dem NS-Regime bei der „Aufartung“ der Deutschen im Weg und so kam es zu dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dabei wurde gesagt, dass die Betreuung Minderwertiger zwar eine Kulturaufgabe bleibt, aber wo der Hilfsschüler asozial bleibt, kann er nicht von der Hilfsschule gestützt werden. Dadurch wurden die Hilfsschüler auf ihren Nutzen reduziert und danach behandelt, ob sie in Zukunft als Arbeitskräfte eingesetzt werden konnten. Voll- und hochwertige Schüler sollten gefördert werden, während die Möglichkeit der Ausmerzung kranker Ergänge zur Verminderung von Wohlfahrtslasten genutzt werden sollte. Außerdem bieten die Hilfsschulen eine planmäßige Beobachtung der ihr anvertrauten Kinder und führten dadurch zu einer Unterstützung der erb- und rassenpflegerischen Maßnahmen des Staates. Dazu mussten die Lehrer Personalbögen zu jedem ihrer Schüler gewissenhaft und regelmäßig führen. Nach einigen Jahren wurden die Lehrer aufgefordert Kinder, die in ihren Augen bildungsunfähig seien, zu selektieren. Diese sollten dann ausgeschult und „asyliert“ werden.
Laura
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